Ich bin ein Fahrzeug - ich parke auf der Fahrbahn. (Bild: FUSS e.V. Hannover)
 
 

Früher war die Gruppe der Lastenradfahrer in Hannover so klein, dass sich diese zumindest vom Sehen kannten und sich immer grüßten. Letztens habe ich jedoch festgestellt, dass es mit dem Grüßen nicht mehr klappt - wir sind zu viele geworden. Es ist aber echt schön diese Menge der praktischen Transporter anzusehen. Denn diese Lastenräder sind ein Beitrag zu der längst überfälligen Verkherswende. Ein Lastenrad kann vieles transportieren, erzeugt kein Lärm und verbraucht deutlich weniger Platz als ein Auto. Und wenn wir über den Platz sprechen: Die Lastenräder werden häufig auf den Gehwegen abgestellt, auch wenn daneben freie Parkplätze vorhanden sind. Wahrscheinlich wissen viele nicht, dass Fahrräder auf den rechten Fahrbahnrad (auch in den Parkbuchten) abgestellt werden dürfen. Beim Tageslicht immer, wenn die Flächen für bestimmte Fahrzeuge (z.B. durch ein Zusatzschild "nur Pkw") nicht reserviert sind. Im Falle einer Parkraumbewirtschaftung sind die Gebühren zu entrichten

Fahrräder darf man nach der StVO am rechten Fahrbahnrand abstellen, nachts aber nur mit eigener Beleuchtung oder Parkwarntafel.
Quelle: ADFC: Verkehrsrecht für Radfahrer, Stand 12/2016 Lokale Kopie (abgerufen am 20.06.2018)

Daher unsere Bitte: Wenn kostenlose Parkflächen vorhanden sind, parkt beim Tageslicht eure Räder dorthin. Es ist erlaubt.

Ob die Beleuchtungsanforderung auch auf die Lastenräder greift ist allerdings unklar. Denn laut STVO §17 Abs. 4 nur die Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden. Hier stellt sich die Frage auf: Ist ein Lastenrad ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn zu entfernen? Denn ansonsten gilt (ebendort): eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.